Sonne scheint, aber kein Strom:
Die Photovoltaik-Versicherung hilft.

Optimaler Versicherungsschutz für Ihr Sonnen-Kraftwerk

Erneuerbare Energien sind mittlerweile zu einer wichtigen Säule in der Energieversorgung in Deutschland geworden und ihre Bedeutung wird auch in Zukunft noch weiter deutlich steigen.

Die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz wird Ihnen per Gesetz vergütet.
Neuere PV-Anlagen ermöglichen auch die Speicherung des von Ihnen selbst erzeugten Stroms.

Gründe genug, Ihre Anlage rundum gut zu versichern.

Wichtige Fragen, kurze Antworten:

Welche Anlagen sind versicherbar?

  • Netzgekoppelte Photovoltaikanlagen
  • Photovoltaik-Inselanlagen
  • Solarthermieanlagen

montiert auf

  • privat genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Mehrfamilienhäusern
  • gewerblichen Objekten ohne / mit Produktion
  • landwirtschaftlich genutzten Gebäuden

Was gilt als versichert?

Plötzliche, unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen der gesamten Anlage durch folgende Ereignisse (Auszug):

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges
  • Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen
  • Schäden durch Überspannungen oder durch Induktion infolge Blitzschlages oder atmosphärischer Entladungen
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung durch äußere Einwirkung
  • Implosion
  • Wasser, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten aller Art
  • Sturm, Hagel, Schneedruck
  • Frost, Eisgang oder Überschwemmung
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Tierverbiss
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler außerhalb von Garantien
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder Raub, Vandalismus
    sowie
  • Ertragsausfall bei Stillstand der Anlage durch einen versicherten Schaden

Mögliche Ergänzungen sind:

  • Erdbeben
  • Innere Unruhen
  • De- und Remontagekosten infolge eines Gebäudeschadens
  • Daten und Programme
  • Technologiefortschritt
  • GAP-Deckung (Absicherung Kreditrestschuld)
  • Ausfall von elektronischen Bauteilen – ohne eine Einwirkung von außen.

Welche Ereignisse und Schäden gelten als nicht versichert?

Beispielsweise gehören hierzu

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Kernenergie, nukleare Strahlung, radioaktive Substanzen
  • Bekannte Mängel vor Abschluß der Versicherung
  • Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung oder Alterung
  • Schäden für die ein Dritter (als Lieferant, Werkunternehmer, Reparaturbetrieb) einzutreten hat
  • Optische Beeinträchtigung ohne Funktionseinbußen

Wie kommt die Versicherungssumme zustande?

Die Summe aller Kosten für den Bau Ihrer Anlage werden ermittelt.

Damit sind ModuleSpeicherWechselrichter, Überwachungs-/Monitoringgeräte, Fundament, Befestigungen, Leitungsnetz und alle sonstigen Teile der Anlage – außer Verschleißteile –  rundum versichert.

Gebäude-Versicherung oder Photovoltaik-Versicherung?

Diese Übersicht zeigt die Unterschiede:

Thomas Deda Versicherungsmakler fuer Privatpersonen Photovoltaikversicherung Abgrenzung

Tipp:
Informieren Sie immer auch Ihre Gebäudeversicherung, daß eine Anlage auf dem Dach montiert ist. Auch wenn Sie die Anlage nicht in den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung einschließen.

Wann kann Ihre Anlage frühestens versichert werden?

Sobald betriebsbereit, kann Ihre Anlage versichert werden.

Davor kann bereits auch die Montage der Anlage versichert werden. Hier gibt es das MONTAGEPAKET, womit Versicherungsschutz besteht für:

  • Schäden und Verluste, die während der Montage der versicherten Gegenstände unvorhergesehen und plötzlich eintreten.
  • Schäden, die während der Erweiterung der Anlage unvorhergesehen und plötzlich eintreten

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