Hund beißt, Pferd schlägt aus:
Tierhalterhaftpflicht

Sie haften als Tierhalter für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht.
Und zwar in unbegrenzter Höhe.
Egal, ob Sie schuld an dem Schaden sind oder nicht.
Allein der Besitz des Tieres genügt, damit Sie haftbar gemacht werden können.
Der Gesetzgeber spricht hier von Gefährdungshaftung.

Wichtige Fragen, kurze Antworten:

Wer braucht eine Tierhalterhaftpflicht-versicherung?

Jeder, der ein Tier besitzt. Als Tierhalter haften Sie auch ohne Ihr eigenes Verschulden. In der Regel geht es dabei um Hunde oder Pferde.

Was ist versichert?

Schäden an Personen, Schäden an Sachen (auch an anderen Tieren) sowie Vermögensschäden.
Die Haftpflicht prüft, entschädigt oder – wenn geboten oder möglich – wehrt den Schadenersatzanspruch ab.
Gute Tarife leisten noch mehr:
Zum Beispiel Rechtsschutz, wenn es zu einem Strafverfahren kommt.

Wer ist versichert?

Versichert ist nicht das Tier, sondern Sie in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter.
Jedes Tier ist dabei einzeln anzugeben.

Wer oder was ist nicht versichert?

Absichtlich (also vorsätzlich) herbeigeführte Schäden sind nicht versichert.
Sie als Tierhalter, wenn Sie Ihr Tier gewerblich nutzen. Hier gibt es spezielle Tarife.
Auch das Verleihen oder Vermieten des Tieres gegen Entgelt ist separat zu versichern.

Schützen Sie sich mit einem passenden Vertrag vor Schadenersatzansprüchen!

Ich helfe mit –
fragen Sie bei mir an!